Bundesrat will E-Zigaretten künftig besteuern

Steuertarif für Ersatzprodukte

  • Für nikotinhaltige Substanzen, die mittels elektronischer Zigaretten mit offenen Systemen konsumiert werden können, beträgt die Steuer CHF –.02 je Milligramm des darin enthaltenen Nikotins.
  • Für Flüssigkeiten, die mittels elektronischer Zigaretten mit geschlossenen Systemen konsumiert werden können, beträgt die Steuer CHF –.50 je Milliliter Flüssigkeit.
  • Für andere Ersatzprodukte wird die Steuer nach dem Steuertarif für die Tabakfabrikate, die sie ersetzen, berechnet.

Für die einen ein Ausstiegsmittel. Für die anderen ein Genussmittel!

  • Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden.
  • Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
  • Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2022.

Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, wie der Bundesrat in einer Mitteilungschreibt. So soll die tiefere Steuer gemäss überwiesener Motion dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen.

Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt. Bei E-Zigaretten mit nachfüllbaren Behältern wird gemäss Vernehmlassungsvorlage das in den Flüssigkeiten enthaltene Nikotin der Tabaksteuer unterstellt. Somit wird die Höhe der Tabaksteuer direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen.

Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch oder mit nicht nachfüllbaren Kartuschen oder Kapseln soll die Steuer nach der Flüssigkeitsmenge bemessen werden – unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. «Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktvielfalt relativ einfach umsetzen», heisst es in der Mitteilung weiter.

E-Zigaretten als Ausstiegsmittel

Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollen laut Regierung mit der Besteuerung nicht davon abgehalten werden, die E-Zigaretten als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber würden die höheren Produktpreise insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Heute sind E-Zigaretten aufgrund eines Parlamentsbeschlusses von der Besteuerung ausgenommen. Grund dafür sei, dass es sich um eine Ausstiegshilfe aus der Tabaksucht handelt. Der Bundesrat hatte die Tauglichkeit von E-Zigaretten für diesen Zweck angezweifelt und sich gegen eine Ausnahme von der Steuerpflicht ausgesprochen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2022.