- Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden.
- Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
- Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2022.
Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, wie der Bundesrat in einer Mitteilungschreibt. So soll die tiefere Steuer gemäss überwiesener Motion dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen.
Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt. Bei E-Zigaretten mit nachfüllbaren Behältern wird gemäss Vernehmlassungsvorlage das in den Flüssigkeiten enthaltene Nikotin der Tabaksteuer unterstellt. Somit wird die Höhe der Tabaksteuer direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen.
Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch oder mit nicht nachfüllbaren Kartuschen oder Kapseln soll die Steuer nach der Flüssigkeitsmenge bemessen werden – unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. «Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktvielfalt relativ einfach umsetzen», heisst es in der Mitteilung weiter.