Lithium-Ionen Akkus

Bitte achte bei dem Gebrauch deiner Dampfer Akkus immer auf den sachgemäßen Gebrauch. Das Basteln mit Li-Ionen-Zellen ist nichts für Anfänger und Elektronik-Einsteiger. Die Gefahr vor Explosionen durch falsche oder fehlerhafte Ladeschaltungen ist viel zu groß.

Die verwendeten Technologien von E-Zigaretten entwickeln sich sehr rasant. Zum einen möchten die Kunden gerne kompakte Geräte, gleichzeitig wünschen sie sich mehr Leistung. Dadurch steigt der Energiebedarf von E-Zigaretten. Wegen der hohen Energiedichte der Lithium-Zellen sind diese besonders geeignet. Allerdings sind Lithium-Ionen Akkus teuer und reagieren wesentlich empfindlicher auf falsche Behandlung als andere Akkus.

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Die Batterie darf nicht geöffnet oder auf Temperaturen über 120°C oder verbrannt werden, weil die Exposition gegenüber den Inhaltsstoffen unter bestimmten Bedingungen gefährlich sein kann.

Die Akkus sind hermetisch dicht abgeschlossen. Der Kontakt mit den Bestandteilen kann nur bei Beschädigungen eine Gefährdung hervorrufen.

Die nachfolgenden Erste-Hilfe-Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf den Umgang bei Freiwerden der Bestandteile und nicht auf den ordnungsgemäßen Gebrauch der Batterie.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Bei Hautkontakt: Benetzte Kleidung sofort ausziehen. Haut gründlich mit Wasser und ggf. Seife abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
  • Bei Augenkontakt: Mit fließendem Wasser bei geöffnetem Lid mind. 15 Min. auswaschen. Augen 30 Minuten lang ruhen lassen. Wenn Rötung, Brennen, verschwommenes Sehen oder Schwellung fortbesteht, zur weiteren Behandlung zum Arzt gehen.
  • Bei Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Frischluftzufuhr, unverzüglich Arzt hinzuziehen.
  • Bei Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

  • Geeignete Löschmittel: Feuerlöscher Klasse D, CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
  • Ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.

Handhabung und Lagerung

  • Handhabung: Es sind die Angaben des Herstellers bezüglich der Lade- und Entladeparameter und der empfohlenen Temperaturbereiche zu beachten. Verwenden Sie beim Laden / Entladen nur das vorgeschriebene Ladegerät / Elektrowerkzeug. Leitendes material darf nicht die Batterieklemmen berühren. Es kann ein gefährlicher Kurzschluss auftreten und zum Versagen der Batterie und einem Brand führen. Batterie nicht öffnen, zerkleinern oder verbrennen. Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
  • Lagerung: An einem kühlen und gut gelüfteten Ort lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht kurzschließen. Empfohlene Lagertemperatur nicht über 60°C.
  • Zusammenlagerungs hinweise: Nicht zusammen mit brennbaren, oxidierenden oder sauren Stoffen lagern.

Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz als Sonderabfall

Das Gesetz verpflichtet alle Konsumentinnen und Konsumenten, diese wieder an den Verkaufspunkt oder eine andere Sammelstelle zurückzubringen.

Mit dem Kauf einer Batterie oder eines Akkus (einzeln oder integriert in Geräten wie Akkuträger) erwirbt man aber auch automatisch das Anrecht auf deren sachgerechte und kostenlose Entsorgung. Dazu dient die im Kaufpreis bereits enthaltene vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) bzw. der vorgezogene Recyclingbeitrag (VRB), die beide der Finanzierung des gesamten Recyclingprozesses dienen.

Die Finanzierung der fachgerechten Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkus ist in der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern so organisiert, dass jeder, der eine Batterie oder einen Akku nutzt, sich bereits bei deren Kauf an den Kosten für die spätere Entsorgung beteiligt. Die Entsorgungsfinanzierung setzt sich dabei aus zwei Elementen zusammen:

  • der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG)
  • dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB)
  • Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG):

Im Verkaufspreis jeder Batterie und jedes Akkus bis zu Stückgewicht von 5 Kilogramm ist eine gesetzlich verankerte vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) inbegriffen. Für eine handelsübliche Kohle/Zink-Batterie (Mignon, R6) beträgt diese beispielsweise 5 Rappen, für eine Alkali/Mangan-Batterie (LR6, Mignon) 10 Rappen. Die Höhe der VEG richtet sich nach der Gebührenordnung des Bundes.

Weiterführender Link: Inobat-Website